Die Therapiekosten sind Privatleistungen und werden wie folgt ggf. übernommen/ abgerechnet:
Die Privaten Krankenkassen übernehmen teilweise bis zu 90% der Therapiekosten (bitte beachten Sie Ihren Eigenanteil in Ihren Verträgen und fragen Sie bei Ihren Krankenkassen konkret nach).
Beihilfekrankenkassen/ Krankenkassen für Beamte übernehmen ebenfalls einen großen Teil der Therapiekosten. Bitte beachten Sie auch hier Ihren Eigenanteil in Ihren Verträgen und fragen Sie bei Ihren Krankenkassen konkret nach.
Gesetzlich Versicherte müssen die Therapiekosten selbst tragen oder Sie haben eine Zusatzversicherung, die die Kosten zum großen Teil übernimmt. Für die teilweisen Kostenübernahme bieten verschiedene Krankenkassen/Versicherungen die Möglichkeit einer Zusatzversicherungen für Behandlungen beim Heilpraktiker an. Im Internet gibt es eine Zusammenstellung:
Zusatzversicherungen: https://www.dornsteintabelle.de/, gerade bei längeren Behandlungsdauern kann sich ein Blick in diese Tabelle lohnen.
Der erste Termin ist der wichtigste. Hier lerne ich Sie intensiv kennen, quasi von Kopf bis Fuß. Für dieses Gespräch müssen Sie mindestens eine bis 1,5 Stunden einplanen. Sie fragen sich sicher, ob so viel Zeit nötig ist. Die eindeutige Antwort ist JA. Es geht darum, in die Tiefe zu schauen und ein Bild zu entwickeln, warum Sie Beschwerden haben. Natürlich erfolgen in dieser Zeit schon erste Behandlungen. Die Kosten für das Erstgespräch können entsprechend Ihres Versicherungsstatus s.o. abgerechnet werden.
Für Gesunde und Sportler zum Zweck einer Infusionstherapien gilt: Das Erstgespräch beläuft sich mit Kurzanamnese auf 30 Min. Inwieweit die Therapiekosten von den Versicherungen übernommen werden, hängt vom o.g. Versicherungsstatus ab.
Sie können bar, per Paypal oder mit Überweisung innerhalb von 7 Tagen bezahlen.
Weitere Kosten: Laborkosten werden Ihnen direkt vom Labor in Rechnung gestellt. Sie sind zusätzliche Kosten und nicht in den Kosten für den Heilpraktiker enthalten.
Meine Praxis ist eine Terminpraxis. Wenn Sie die Termine nicht wahrnehmen, muss ich Ihnen leider 90% des Aufwandes berechnen. Eine Absage ohne Abzüge ist nur bis 48 Stunden vorher möglich, denn bitte beachten Sie, es ist kurzfristig kaum möglich, auftretende Lücken zu füllen.